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Beantragung des VGS

Ab 01.01.2011 sind einige Bestimmungen zur Ausstellung eines VGS angepasst - Gültigkeit bis 31.12.2011

Die wichtigsten Punkte nach Geschäftsanweisung VGS § 421g SGB III (Stand 20.12.2010):
- Anspruch nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen*
- Anspruch auf einen VGS besteht auch während der Teilnahme an einer Maßnahme (Aktivierung und berufliche Eingliederung - § 46 SGB II, Förderung der beruflichen Weiterbildung - §§ 77 ff SGB III)*
- Arbeitslose, die sich unmittelbar nach dem Ausscheiden aus einer ABM arbeitslos melden, haben einen Anspruch auf die Ausstellung eines VGS*
- Arbeitslosigkeit von sechs Wochen muss nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum vorgelegen haben*


* Einzelheiten und Berechnungen lassen sich aus der Geschäftsanweisung Stand 20.12.2010 - Vermittlungsgutschein nach § 421 g SGB III entnehmen


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Gültigkeit bis 31.12.2010
ACHTUNG AUSZUG
 


  GA VGS
  Teil 1 Rechtsgrundlagen                                                               Stand: 20.11.2008

  HEGA vom 20.11.2008
  Geschäftszeichen: SP III 22 - 56421g.4
  gültig ab: 01/2009 / gültig bis: 12/2010
  nur für den Dienstgebrauch: nein
 


Durchführung des
Vermittlungsgutscheinverfahrens (GA VGS)
- Stand: 20.11.2008 - 


 

 

komplette GA zum Vermittlungsgutschein (GA VGS)