Für Arbeitssuchende mit Vermittlungsgutschein
Gibt es die Möglichkeit einen Vermittlungsgutschein zu erhalten, wenn Sie mindestens 2 Monate als Arbeitssuchende/r gemeldet sind und für diese Zeit Leistungen beziehen.
Diesen müssen Sie bei Ihrer ALG I bzw. ALG II-Stelle beantragen und können so die Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen.
Benötigt werden: ein aktueller Lebenslauf, Facharbeiter- oder Teilzeugnis oder Gesellenbrief, Arbeitszeugnis oder Berechtigungsscheine (relevante Unterlagen). Wichtig für uns sind Ihre bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen.
ALG-II Empfänger der ARGE Halle fragen unbedingt erst telefonisch bei uns nach, bevor Sie Unterlagen schicken!!!
|
|
Hinweis:
Bitte halten Sie den Vermittlungsgutschein mit einer Kopie stets
aktuell um wirklich jedes Stellenangebot, je nach Erfahrung
und Qualifikation, nutzen zu können.
|
|
|
|
Arbeitssuchende ohne Vermittlungsgutschein
|
|
Erkundigen Sie sich bitte telefonisch bei uns über entsprechende Angebote.
für alle Varianten gilt:
|
Ein Vermittlungsvertrag berechtigt uns für Sie tätig zu sein.
Bei Interesse vereinbaren Sie einfach ein Vorstellungstermin. Ihre Unterlagen können Sie auch gern per Email oder Post senden. |