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Probleme zum AVGS

Stand 04/2012

Vermehrt erreichen uns wieder Beschwerden zur Instrumentenreform in Verbindung mit dem neuen AVGA Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und deren Ausstellung bei ALG I und ALG II (Harz 4)

Leider können wir Ihnen bei den Problemen die im Moment gerade bei der Ausstellung eines AVGS auftreten nicht helfen. Bitte richten Sie deshalb alle Beschwerden an die Bundesagentur für Arbeit  - Kundenreaktionsmanagement Nürnberg –


Anregungen, Kritik und Lob an das Kundenreaktionsmanagement
Kontakt:                          Herr Dr. Weimer
Besucheradresse            Richard-Wagner-Platz 5
                                        D - 90443 Nürnberg
                                        Tel: 0911 / 529-2600
                                        Fax: 0911 / 529-2276
E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Postanschrift
Agentur für Arbeit Nürnberg
90300 Nürnberg


seit 04/2012 berichten Arbeitssuchende zur Ausstellung eines AVGS - eine erfolgreiche Vermittlung wird so behindert bzw. beeinflusst:
• oftmals Terminvergabe zur Beantragung des VGS obwohl für ALG I gesetzlich geregelt,
• sehr oft entschuldigen sich die Mitarbeiter der Agenturen wegen angeblichen Software- bzw. Systemausfällen (VGS kann nicht gedruckt werden) – diese Mitteilung bekommen wir fast täglich von interessierten Bewerbern,
• erneuter Verzug im Berechnungszeitraum im Wechsel von ALG zu ALG II von derzeit über 4 Wochen

diese Beschwerden kennen wir bereits aus vorangegangenen Jahren – NEU ist:

• Der Bewerber soll sich nur noch an eine private Arbeitsvermittlung wenden dürfen

– KLARE BEEINDRÄCHTIGUNG –

der Interessent darf sich zwar auf alle ausgeschrieben Stellen bewerben jedoch darf er diese Stellen nicht annehmen ohne selbst  für die Kosten aufkommen zu müssen
Sollte alles nicht helfen gibt es noch diese Plattform des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html;jsessionid=DAA2F187CE5575A28EB3B3CF6E05CA09


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Die häufigsten Probleme bei der Beantragung und das bisherige Ergebnis
zum Vermittlungsgutschein (VGS):


Eingeführt im Jahr 2002 ist der Vermittlungsgutschein das erfolgreichste arbeitsmarktpolitische Instrument in der Sozialgesetzgebung. Obwohl volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet der Vermittlungsgutschein nahezu das preiswerteste Instrument in der Sozialgesetzgebung ist, verschlechtert die Bundesagentur für Arbeit ständig die Bedingungen zur Ausstellung des Vermittlungsgutscheines, So auch mit Durchführungsanweisungen insbesondere die am 20.11.2008 veröffentlichte. Die aktuelle Geschäftsanweisung mit der Gültigkeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 finden Sie hier.

Beispiele zur Ausstellung des VGS die eine erfolgreiche Vermittlung beeinflussen:
  • derzeitige gesetzliche Wartezeit bis zum Anspruch eines VGS beträgt 6 Wochen,
  • Verzug durch längere Wartezeiten zur Berechnung des ALG,
  • Unterbrechung und damit Verlängerung der Wartezeit auf den VGS wegen eingeschobenen Weiterbildungen bzw. Lehrgängen,
  • oftmals Terminvergabe zur Beantragung des VGS obwohl gesetzlich geregelt,
  • sehr oft entschuldigen sich die Mitarbeiter der Agenturen wegen angeblichen Software- bzw. Systemausfällen (VGS kann nicht gedruckt werden) – diese Mitteilung bekommen wir fast täglich von interessierten Bewerbern,
  • Tatsächliche Zustellung des Vermittlungsgutscheines durch den Leistungsträger erfolgt oft nur nach mehrfachen Mahnungen,
  • kurzer Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten (6 Monate würden auch dem AMT zeitlich mehr Spielraum schaffen)
  • Gütigkeitsbegrenzung beim Auslauf des ALG I
  • erneute Wartezeit im Wechsel zu ALG II – die o.g. Beispiele könnten sich wiederholen,
  • erneuter Verzug im Berechnungszeitraum des ALG II von derzeit 6 bis 8 Wochen
  • Unterbrechungen des Bezuges durch diverse Maßnahmen und Bildungen
  • erneute Wartezeiten von zu meist 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahmen usw.
     

Derzeit wird im Bundesdurchschnitt jede zehnte Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch gewerbliche (private) Arbeitsvermittler getätigt. Leider erhält nur ein Bruchteil der Arbeitssuchenden einen Vermittlungsgutschein. Der soziale Abstieg ist so für einige vorprogrammiert, da sie selbst für die Dienstleistung nicht aufkommen können. Sehr oft verlieren auch qualifizierte Arbeitssuchende den Anspruch.
Immer mehr richtet sich die private Wirtschaft an private Arbeitsvermittlungen, weil diese durch ihre Arbeitsweise überzeugen.

Beispiele zur Auszahlung:

Deren Liste ist leider nicht mit zehn Punkten zu beschreiben und für Nichtbetroffene kaum nachvollziehbar. Im besten Fall ist eine Abrechnung des kompletten Vermittlungsgutscheines erst nach neun Monaten abgeschlossen. Einzelfälle zeigen, dass trotz eindeutigen und nachvollziehbaren Einzelheiten bis zu fünfzehn Monate (und mehr) erreicht werden können.

Fazit: Die Möglichkeiten der privaten Arbeitsvermittlungen, der Kosteneinsparung für die staatlichen Behörden und der Wettbewerbsförderung werden noch nicht voll ausgeschöpft.
Volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet ist die private Arbeitsvermittlung mit Abstand das preiswerteste Instrument in der Sozialgesetzgebung.