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Probleme zum VGS

Die häufigsten Probleme bei der Beantragung und das bisherige Ergebnis
zum Vermittlungsgutschein (VGS):


Eingeführt im Jahr 2002 ist der Vermittlungsgutschein das erfolgreichste arbeitsmarktpolitische Instrument in der Sozialgesetzgebung. Obwohl volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet der Vermittlungsgutschein nahezu das preiswerteste Instrument in der Sozialgesetzgebung ist, verschlechtert die Bundesagentur für Arbeit ständig die Bedingungen zur Ausstellung des Vermittlungsgutscheines, So auch mit Durchführungsanweisungen insbesondere die am 20.11.2008 veröffentlichte. Die aktuelle Geschäftsanweisung mit der Gültigkeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 finden Sie hier.

Beispiele zur Ausstellung des VGS die eine erfolgreiche Vermittlung beeinflussen:
  • derzeitige gesetzliche Wartezeit bis zum Anspruch eines VGS beträgt 6 Wochen,
  • Verzug durch längere Wartezeiten zur Berechnung des ALG,
  • Unterbrechung und damit Verlängerung der Wartezeit auf den VGS wegen eingeschobenen Weiterbildungen bzw. Lehrgängen,
  • oftmals Terminvergabe zur Beantragung des VGS obwohl gesetzlich geregelt,
  • sehr oft entschuldigen sich die Mitarbeiter der Agenturen wegen angeblichen Software- bzw. Systemausfällen (VGS kann nicht gedruckt werden) – diese Mitteilung bekommen wir fast täglich von interessierten Bewerbern,
  • Tatsächliche Zustellung des Vermittlungsgutscheines durch den Leistungsträger erfolgt oft nur nach mehrfachen Mahnungen,
  • kurzer Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten (6 Monate würden auch dem AMT zeitlich mehr Spielraum schaffen)
  • Gütigkeitsbegrenzung beim Auslauf des ALG I
  • erneute Wartezeit im Wechsel zu ALG II – die o.g. Beispiele könnten sich wiederholen,
  • erneuter Verzug im Berechnungszeitraum des ALG II von derzeit 6 bis 8 Wochen
  • Unterbrechungen des Bezuges durch diverse Maßnahmen und Bildungen
  • erneute Wartezeiten von zu meist 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahmen usw.
     

Derzeit wird im Bundesdurchschnitt jede zehnte Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch gewerbliche (private) Arbeitsvermittler getätigt. Leider erhält nur ein Bruchteil der Arbeitssuchenden einen Vermittlungsgutschein. Der soziale Abstieg ist so für einige vorprogrammiert, da sie selbst für die Dienstleistung nicht aufkommen können. Sehr oft verlieren auch qualifizierte Arbeitssuchende den Anspruch.
Immer mehr richtet sich die private Wirtschaft an private Arbeitsvermittlungen, weil diese durch ihre Arbeitsweise überzeugen.

Beispiele zur Auszahlung:

Deren Liste ist leider nicht mit zehn Punkten zu beschreiben und für Nichtbetroffene kaum nachvollziehbar. Im besten Fall ist eine Abrechnung des kompletten Vermittlungsgutscheines erst nach neun Monaten abgeschlossen. Einzelfälle zeigen, dass trotz eindeutigen und nachvollziehbaren Einzelheiten bis zu fünfzehn Monate (und mehr) erreicht werden können.

Fazit: Die Möglichkeiten der privaten Arbeitsvermittlungen, der Kosteneinsparung für die staatlichen Behörden und der Wettbewerbsförderung werden noch nicht voll ausgeschöpft.
Volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet ist die private Arbeitsvermittlung mit Abstand das preiswerteste Instrument in der Sozialgesetzgebung.